Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaften mit beschränkter Haftung Sola B.V. „Handelsregisternummer 30090421“ und Sola Airline Cutlery B.V. „Handelsregisternummer 30129126“, in Zeist
Artikel 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff „Verkäufer“ auf das Privatunternehmen Sola B.V. oder das Privatunternehmen Sola Airline Cutlery B.V., beide mit Sitz in Zeist, unter „Käufer“ den Käufer von Produkten (vom Verkäufer) und/oder den Kunden (an den Verkäufer) für den Verkauf und die Lieferung von Produkten, einschließlich der Ausführung von Dienstleistungen und Tätigkeiten (die vom Verkäufer im Auftrag des Käufers ausgeführt werden), unter „Vertrag“ den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Kauf, den Verkauf und die Lieferung von Produkten und/oder die Ausführung von Dienstleistungen und Tätigkeiten im allgemeinsten Sinne des Wortes und unter „Produkte“ alle vom Verkäufer auf den Markt gebrachten Produkte.
Artikel 2 ANWENDBARKEIT
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang für alle Verträge mit dem Verkäufer und alle Angebote des Verkäufers für die Lieferung und/oder Reparatur der Produkte sowie für die Ausführung von Dienstleistungen und Arbeiten im allgemeinsten Sinne des Wortes, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines unter Beachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrags als (rechts-)ungültig erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien verhandeln in gutem Einvernehmen über eine neue Bestimmung, die die unwirksame Bestimmung ersetzen soll und die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
- Wenn das Gericht in einem Verfahren feststellt, dass eine oder mehrere Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen belastend sind, erklärt sich der Käufer bereits jetzt damit einverstanden, dass die betreffende(n) Klausel(n) in (eine) rechtlich zulässige(n) Klausel(n) umgewandelt wird/werden.
- Für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein mit dem Verkäufer geschlossener Vertrag widersprüchliche Klauseln enthalten, hat der Vertrag Vorrang.
Artikel 2a „BATTLE OF FORMS“ (EINANDER WIDERSPRECHENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)
2a.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, wie auch immer sie genannt werden, wenn und soweit sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Ein Hinweis des Käufers auf eigene Einkaufsbedingungen und/oder sonstige Bedingungen wird vom Verkäufer nicht akzeptiert.
Artikel 3 ÄNDERUNGEN
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbart werden; sie gelten nur für den einen konkreten Fall, auf den sich die Abweichung bezieht. Im Übrigen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig.
Artikel 4 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
- Der Verkäufer behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich des Urheberrechts, an den mit dem Angebot zur Verfügung gestellten und/oder gezeigten Modellen, Abbildungen und Maßen und/oder anderen mit dem Angebot zur Verfügung gestellten und/oder gezeigten Entwürfen, Zeichnungen und/oder Kostenvoranschlägen im allgemeinsten Sinne vor. Das Gleiche gilt für alle geistigen Eigentumsrechte, die an dem Produkt und einer eventuellen Verpackung bestehen und/oder im Zusammenhang mit dem Produkt und einer eventuellen Verpackung geltend gemacht und/oder erlangt werden können.
- Entwürfe, Zeichnungen und/oder Angebote im allgemeinsten Sinne des Wortes sind und bleiben Eigentum des Verkäufers.
- Ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen die mit dem Angebot zur Verfügung gestellten und/oder gezeigten Modelle, Abbildungen und Maße und/oder sonstige Entwürfe, Zeichnungen und/oder Kostenvoranschläge oder Verpackungen weder kopiert, noch Dritten gezeigt oder zu Referenz- oder Werbezwecken verwendet oder anderweitig genutzt werden.
- Bei jedem Verstoß gegen die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € für die Dauer des Verstoßes. Das Recht des Verkäufers, vollen Ersatz für alle erlittenen und noch zu erleidenden Schäden (einschließlich Kosten und Zinsen) zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
- Durch die im vorstehenden Abschnitt beschriebene Zahlung (als Schadensersatz oder anderweitig) werden die Eigentumsrechte und die Rechte am geistigen Eigentum nicht auf den Käufer übertragen, noch wird dem Käufer eine diesbezügliche Lizenz erteilt.
Artikel 5 ANGEBOTE
- Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer und sonstige Zuschläge und beziehen sich auf die Ausführung während der normalen Arbeitszeiten, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
- Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und können jederzeit widerrufen werden. Dies ist auch möglich, wenn die Angebote eine Annahmefrist enthalten. Sie sind für den Verkäufer nicht bindend und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Modelle, Abbildungen und Maße, die in den Angeboten gezeigt, beigefügt oder mitgeteilt werden, vermitteln eine allgemeine Vorstellung von den angebotenen Artikeln und/oder den zu erbringenden Dienstleistungen und/oder Arbeiten oder den beabsichtigten Reparaturen und/oder Änderungen. Diese Informationen sind nicht Bestandteil eines Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, und der Käufer kann daraus keine Rechte ableiten.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen an seinen Produkten und Dienstleistungen und/oder Arbeiten vorzunehmen, sofern dies den Kern dessen, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, nicht wesentlich verändert, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, noch geben diese Umstände dem Käufer das Recht, seine Verpflichtungen aus einem Vertrag auszusetzen, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung und der Verpflichtung zur (rechtzeitigen) Abnahme der Produkte, oder dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, mit der Ausführung der Dienstleistungen und/oder Arbeiten zu beginnen.
- Unter dem Wesen des Vereinbarten ist insbesondere die technische und ästhetische Ausführung der Produkte zu verstehen.
- Wenn zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kein Vertrag zustande gekommen ist, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer zu verlangen, dass er innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem klar geworden ist, dass der Käufer nicht zum Kauf übergeht, das Angebot mit den Modellen, Abbildungen und Maßen und/oder anderen Entwürfen, Zeichnungen und/oder Kostenvoranschlägen, die mit dem Angebot im allgemeinsten Sinne geliefert und/oder gezeigt wurden, an den Verkäufer zurückgibt.
- Die angegebenen Preise sind die am Tag der Angebotsabgabe gültigen Preise. Alle nach diesem Zeitpunkt eintretenden Preisänderungen, unabhängig vom Grund, z. B. infolge von Erhöhungen der Materialpreise oder anderer Kostenfaktoren, der Preise für Hilfs- und Betriebsstoffe, der Kosten für den Stromverbrauch, der Kosten für Teile, die der Verkäufer von Dritten bezieht, der Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, staatlichen Abgaben, Fracht- oder Versicherungskosten, einschließlich Material- und Teilepreiserhöhungen infolge Abwertung/Aufwertung des EURO oder anderer Währungen, oder wenn sich infolge sonstiger Umstände die Grundlage der Preiskalkulation des Verkäufers ändert, können vom Verkäufer nach billigem Ermessen grundsätzlich an den Käufer weitergegeben werden.
- Handelt der Käufer in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes, so sind die §§ 6:227b (1) und 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht anwendbar.
Artikel 6 VERANTWORTUNG FÜR DAS PRODUKT/DIENSTLEISTUNG
- Der Verkäufer haftet für die Unversehrtheit des von ihm zum Verkauf angebotenen Produkts oder für die Ausführung der angebotenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten.
- Bei der Abgabe eines Angebots übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für einen von Dritten oder im Auftrag des Käufers ausgearbeiteten Entwurf sowie für die zu diesem Entwurf gemachten Angaben über Maße, Größen und Materialien. Gleiches gilt für Leistungen oder Arbeiten, die im Rahmen der Leistungserbringung durch den Verkäufer von Dritten durch den Käufer oder in dessen Auftrag erbracht werden.
- Der Verkäufer übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für Teile und/oder Informationen, die vom Käufer selbst und/oder von Mitarbeitern des Käufers bei der Ausführung der Dienstleistungen und/oder Arbeiten zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 7 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer dem Verkäufer oder einem von ihm rechtmäßig bestellten Vertreter schriftlich oder mündlich mitteilt, dass er das betreffende Produkt (oder die betreffende Dienstleistung) im weitesten Sinne des Wortes erwerben möchte.
- Von Vertretern entgegengenommene Aufträge oder von ihnen angenommene Reparatur- und/oder Änderungsaufträge sind für den Verkäufer verbindlich, mit der Maßgabe, dass der Verkäufer berechtigt ist, dem Käufer innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen, dass er den Auftrag oder die Bestellung nicht oder nicht in unveränderter Form ausführen kann.
- Ist die unveränderte Ausführung einer durch einen Vertreter erhaltenen Bestellung oder eines Auftrags aufgrund von Umständen, die dem Vertreter vernünftigerweise nicht bekannt sein konnten, unmöglich, so gilt die Bestellung oder der Auftrag als storniert, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer treffen nachträglich eine Vereinbarung.
- Änderungen und Stornierungen von erteilten und aufgegebenen Bestellungen durch wen auch immer sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
Artikel 8 KÜNDIGUNG
- Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit dem Verkäufer auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, sowie im Falle der Zahlungseinstellung, der Pfändung, des Antrags auf Zahlungseinstellung, der Konkurserklärung oder der Liquidation (des Unternehmens) des Käufers oder im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit oder seines Todes, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf, vom Vertrag oder von den noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurückzutreten und die von ihm gelieferten Waren, soweit diese noch nicht bezahlt sind, zurückzunehmen, unbeschadet seines Rechts auf Ersatz des entgangenen Gewinns und des sonstigen Schadens, der ihm dadurch entstanden ist.
- In diesen Fällen wird jede Forderung, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat, sofort fällig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
- Bestellungen können vom Käufer vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers nicht storniert werden. Weigert sich der Käufer, die von ihm gekaufte Ware in Empfang zu nehmen oder dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, mit den Dienstleistungen oder Arbeiten zu beginnen, befindet sich der Käufer in Verzug, und der Verkäufer ist berechtigt, auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 17 („Verzug“) den Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung zu verlangen sowie vollen Ersatz der Kosten, Verluste und Zinsen zu fordern.
- Auch Aufträge für Reparaturen und/oder Änderungen können vom Käufer nicht storniert werden. Verweigert dieser die Entgegennahme der in seinem Auftrag verarbeiteten Waren, so ist der Verkäufer berechtigt, die verarbeiteten Waren zurückzubehalten und nach eigenem Ermessen die Erfüllung oder Auflösung des Vertrages zu verlangen, und zwar unter vollständiger Entschädigung der Kosten, Verluste und Zinsen gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 („Verzug“), und zwar für alles, was er zuvor aus den von ihm zurückbehaltenen oder verarbeiteten Waren erlangen konnte.
Artikel 9 LIEFERZEIT
- Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und alle für den Beginn der Vertragserfüllung erforderlichen Daten im Besitz des Verkäufers sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer rechtzeitig alle Informationen mitzuteilen, die der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrages als notwendig erachtet oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig erachten sollte. Der Käufer bürgt für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen, auch wenn sie von Dritten stammen oder abgeleitet sind, und garantiert, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen mit allen für die Vertragserfüllung wesentlichen Informationen versehen sind.
- Die angegebene Liefer-, Reparatur- oder Ausführungszeit in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen oder Tätigkeiten ist nur annähernd und niemals verbindlich. Die Lieferung erfolgt am vereinbarten Ort und zu den vereinbarten Bedingungen.
- Eine Überschreitung der Lieferfrist kann dem Käufer grundsätzlich keinen Grund für eine Vertragsstrafe und/oder eine Entschädigung oder eine Vertragsauflösung begründen. Der Käufer kann den Verkäufer nach Überschreitung der Lieferzeit von mindestens zwölf (12) Wochen durch eingeschriebenen Brief schriftlich unter Angabe einer endgültigen (angemessenen) Lieferfrist in Verzug setzen. Erfolgt die Lieferung auch dann nicht innerhalb der vereinbarten Frist, hat der Käufer das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, der Verkäufer befindet sich in einer Situation höherer Gewalt. Der Käufer hat jedoch in keinem Fall Anspruch auf Vertragsstrafen und/oder Schadensersatz.
Artikel 10 DURCHFÜHRUNG DER ARBEIT
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Käufer für den Fall, dass der Verkäufer die vom Käufer gekauften Produkte tatsächlich in Besitz nehmen oder übergeben muss, unter Androhung von Schadenersatz, Kosten und Zinsen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Ort, an dem die vom Käufer gekauften Produkte tatsächlich in Besitz genommen oder übergeben werden müssen oder an dem die Lieferung (an anderer Stelle) erfolgen muss, so beschaffen ist, dass eine Beschädigung, in welcher Form und auf welche Weise auch immer, oder ein Diebstahl nicht stattfinden kann. Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen oder Tätigkeiten ist der Käufer verpflichtet, unter Androhung von Schadensersatz, Kosten und Zinsen die erforderlichen Räume und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die nach Ansicht des Verkäufers für die Erfüllung des Vertrages notwendig oder nützlich sind und die allen an sie zu stellenden (gesetzlichen) Anforderungen entsprechen.
Artikel 11 HÖHERE GEWALT
- Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag zu erfüllen, wenn er durch höhere Gewalt daran gehindert wird.
- Unter höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels werden Umstände verstanden, die so beschaffen sind, dass die Ausführung eines Vertrages unmöglich oder so problematisch und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Erfüllung des Vertrages nicht mehr oder nicht sofort in angemessener Weise vom Verkäufer verlangt werden kann.
- Höhere Gewalt bedeutet in jedem Fall, aber nicht ausschließlich:
- Krieg, internationaler Konflikt, Invasion, Aggression einer feindlichen Macht und vergleichbare Situationen;
- Aufstand, Terrorismus, Revolution, Rebellion, Bürgerkrieg oder Aktion militärischer oder paramilitärischer Truppen oder Volksmilizen und vergleichbare Situationen;
- Aufruhr, Unruhen, Streiks und Aussperrungen durch das Personal des Verkäufers oder durch vom Verkäufer eingesetzte Dritte und vergleichbare Situationen;
- Zwischenfälle mit Kriegsmunition, Sprengstoffen, ionisierender Strahlung oder radioaktiver Verseuchung, sofern diese nicht auf die Verwendung solcher Munition, Sprengstoffe, Strahlung oder Radioaktivität durch den Verkäufer zurückzuführen sind, und vergleichbare Situationen;
- Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Taifune, Blitzschlag, Vulkanausbrüche oder Epidemien und vergleichbare Situationen;
- staatliche Maßnahmen und vergleichbare Situationen;
- Behinderungen durch Dritte und vergleichbare Situationen;
- Transportschwierigkeiten (Hafen-, LKW- und Flugzeugprobleme), einschließlich Verzögerungen an den Landgrenzen und vergleichbare Situationen;
- aufgrund unvorhergesehener technischer Komplikationen und vergleichbarer Situationen;
- qualitative Ablehnung der zu liefernden Produkte durch den Verkäufer;
- Stagnation durch Frost und andere Witterungseinflüsse;
- der Umstand, dass der Verkäufer eine Leistung von einem Dritten, die im Zusammenhang mit der vom Verkäufer zu erbringenden Leistung von Bedeutung ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erhält, und vergleichbare Situationen.
- Der Verkäufer hat den Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eintritt der Umstände, die zu der höheren Gewalt geführt haben, schriftlich und unter Angabe von Gründen darüber zu informieren, dass er sich auf höhere Gewalt beruft. Die im vorstehenden Satz genannte Mitteilung muss in jedem Fall enthalten, (1) welche Verpflichtungen der Verkäufer aufgrund der höheren Gewalt nicht erfüllen kann und (2) wie lange die Situation der höheren Gewalt voraussichtlich andauern wird.
- Hat der Zustand der höheren Gewalt länger als neunzig Tage gedauert, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem er ihn ohne gerichtliche Intervention auflöst. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
- Der Käufer ist niemals berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, (1) der Käufer kann nachweisen, dass eine frühere Erfüllung für seine Geschäftstätigkeit unerlässlich ist, und (2) die Situation der höheren Gewalt nicht innerhalb einer angemessenen Frist (30 Tage) beendet zu sein scheint. Die Auflösung muss in diesem Fall schriftlich und innerhalb von fünf (5) Tagen nach Ablauf der in Absatz 5 genannten Frist erfolgen. In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer den durch die Auflösung entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Während einer Situation höherer Gewalt ergreift der Verkäufer alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Situation höherer Gewalt endet oder die nachteiligen Folgen für den Käufer so weit wie möglich begrenzt werden. Der Verkäufer wird den Käufer über die im vorigen Satz genannten Maßnahmen informieren.
- Sobald die Situation der höheren Gewalt beendet ist, informiert der Verkäufer den Käufer. Der Verkäufer wird in jedem Fall angeben, wann er die Lieferungen wieder aufnehmen wird.
- Wenn der Verkäufer im Falle höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde.
Artikel 12 RISIKO
- Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes erklärt hat, trägt der Käufer das Risiko für die Produkte und die erbrachten Dienstleistungen und/oder Arbeiten ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Käufer bzw. ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Dienstleistungen und/oder Arbeiten oder ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den Bestimmungsort, wie in Artikel 10 oben festgelegt.
- Kann die Lieferung ohne Verschulden des Verkäufers nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.n.
- Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen oder Arbeiten aufzuschieben, bis alle überfälligen Raten bezahlt sind.
Artikel 13 EIGENTUMSVORBEHALTHOUD
Alle Produkte, Empfehlungen oder Materialien, die während der Arbeiten geliefert und verarbeitet werden, bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist, einschließlich derjenigen, die sich auf zusätzliche Arbeiten, Mehrkosten und zwischenzeitliche Preiserhöhungen beziehen, auch wenn für die Zahlung eine Sicherheit geleistet wurde.
- Solange der Käufer die oben genannten Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat, ist der Käufer nicht berechtigt, ein Pfandrecht oder ein besitzloses Pfandrecht an den vom Verkäufer gelieferten Produkten, Empfehlungen oder Materialien zugunsten Dritter zu begründen oder diese Produkte zu verpfänden oder zu vermieten oder sie in irgendeiner Weise oder unter irgendeinem Titel aus seiner Verfügungsgewalt zu entfernen, ausgenommen die Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels. Bei einer Pfändung der gelieferten Produkte durch Dritte, aus welchem Grund auch immer, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Solange der Käufer die oben genannten Forderungen nicht beglichen hat, ist es dem Käufer gestattet, die Produkte im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, zu verarbeiten oder weiterzuverkaufen, mit der Maßgabe, dass die Rechte des Käufers gegenüber seinen Abnehmern bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte durch den Käufer auf den Verkäufer übergehen. Die vorgenannten Rechte umfassen ausdrücklich alle Ansprüche gegen diese Abnehmer. Der Käufer überträgt diese Rechte dann an den Verkäufer, der diesen Auftrag bereits jetzt annimmt.
- Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass er dies nicht tun wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte oder Materialien oder die erteilten Ratschläge im Sinne des ersten Absatzes dieses Artikels vom Käufer oder von Dritten wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, dabei jede Mitwirkung zu leisten, unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 15 % des von ihm geschuldeten (Rechnungs-)Betrages pro Tag oder Teil davon.
Auf erstes Verlangen des Verkäufers verpflichtet sich der Käufer:
- die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte und Materialien zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police dieser Versicherung dem Verkäufer zur Einsichtnahme auszustellen;
- die Forderungen, die der Käufer beim Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte und Materialien gegenüber seinen Abnehmern erwirbt, gemäß Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches oder anderen anwendbaren Rechtsvorschriften an den Verkäufer zu verpfänden;
- unverzüglich die Namen und Anschriften aller Dritten mitzuteilen, an die er die vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte und Materialien weiterverkauft hat, sowie alle Rechte, die er im Zusammenhang mit diesem Weiterverkauf gegenüber diesen Dritten erworben hat.
unverzüglich die Namen und Anschriften aller Dritten mitzuteilen, an die er die vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte und Materialien weiterverkauft hat, sowie alle Rechte, die er im Zusammenhang mit diesem Weiterverkauf gegenüber diesen Dritten erworben hat.
Unterlässt der Käufer nach einer Aufforderung durch den Verkäufer weiterhin die in Absatz 5 genannte Mitwirkung, so verwirkt er unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der ausstehenden Forderung gegen den Käufer sowie eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der ausstehenden Forderung für jeden weiteren Tag, an dem der Käufer in Verzug bleibt.
Artikel 14 ZAHLUNG
- Alle Zahlungen vor oder bei Teillieferung (oder bei Lieferung der reparierten und/oder geänderten Ware oder Dienstleistung) haben ohne jeden Abzug oder Verrechnung in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu erfolgen, und zwar entweder in bar oder mittels garantierter Bankschecks oder auf ein vom Verkäufer zu benennendes (Dritt-)Konto.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung, ein Akkreditiv oder eine sofortige Barzahlung zu verlangen, bevor er eine Lieferung oder weitere Lieferungen vornimmt, Reparaturen und/oder Änderungen durchführt oder Dienstleistungen und/oder Arbeiten ausführt, falls dies aus irgendeinem Grund gewünscht wird. Die Sicherheit muss von einer Bank mit gutem Ruf und in Übereinstimmung mit den Einheitlichen Richtlinien der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris für Sichtgarantien und den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen der ICC für Dokumentenakkreditive geleistet werden, die auf die betreffende Sicherheit anwendbar sind. Ist der Käufer diesbezüglich in Verzug, hat der Verkäufer seine Liefer- bzw. Leistungspflicht dadurch erfüllt, dass er dem Käufer die Produkte bzw. Dienstleistungen oder Arbeiten gegen gleichzeitige Bezahlung anbietet oder sie zurückgibt, sofern es sich um einen Auftrag zur Reparatur und/oder Änderung handelt, der nicht ausgeführt oder begonnen wurde.
- Eine bargeldlose Zahlung ist erst dann abgeschlossen, wenn der geschuldete Betrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
- Zahlt der Käufer eine Rate nicht spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum, so ist er in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
- Alle zu zahlenden Beträge und Sätze werden jährlich auf der Grundlage des Anstiegs des vom niederländischen Statistikamt veröffentlichten Preisindexes für den Familienverbrauch, alle Haushalte, indexiert (2006=100). Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, seine Preise jährlich zu ändern.
Artikel 15 GARANTIE
Der Verkäufer garantiert:
- Dass das Produkt vollständig und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, wenn ihm der Bestimmungsort mitgeteilt wurde oder wenn sich dies aus der Art des Produkts ergibt.
- Dass das Produkt den im Vertrag und/oder Angebot enthaltenen Anforderungen, den Spezifikationen, Zeichnungen, Maßen, Mengen und/oder anderen vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen vollständig entspricht, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5.4 oben und ohne unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen in Artikel 15.5.
- Dass das Produkt von guter Qualität und frei von Konstruktions-, Ausführungs- und/oder Materialfehlern ist. Vereinbarte Dienstleistungen und/oder Tätigkeiten werden vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten Handwerkskunst ausgeführt. Von einer Verpflichtung auf ein zu erzielendes Ergebnis kann jedoch nie die Rede sein.
- Dass das Produkt oder die Dienstleistung oder das Werk mindestens den geltenden gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Vorschriften entspricht.
- Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung auf Kunststoff- und Glasteile.
- Wird in der Bestellung auf technische, sicherheitstechnische, qualitätsrelevante und/oder sonstige Vorschriften verwiesen, die nicht beigefügt sind, so wird davon ausgegangen, dass sie dem Käufer bekannt sind, sofern er den Verkäufer nicht unverzüglich darauf hinweist. Der Verkäufer sorgt dann dafür, dass diese Vorschriften übermittelt werden.
- Für die vom Verkäufer gelieferten Produkte oder für Reparaturen oder Änderungen an Produkten, ob mit oder ohne Material, wird nur nach Maßgabe einer vom Verkäufer abzugebenden Garantieerklärung garantiert, und zwar insoweit, als ihr Lieferant seinerseits freiwillig bereit ist, den Verkäufer im Rahmen der abgegebenen Garantiebestimmung zu entschädigen.
- Die Lieferung von Waren Dritter erfolgt ausschließlich zu den Garantiebestimmungen des jeweiligen Dritten, die der Verkäufer dem Käufer auf erstes Anfordern mitteilt.
- Alle Ansprüche auf eine etwaige Garantie erlöschen, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers die gelieferten Produkte verarbeitet oder verändert oder die gelieferten Produkte unsachgemäß verwendet oder verwenden lässt.
Artikel 16 REKLAMATIONEN
- Reklamationen müssen dem Verkäufer innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung oder Fertigstellung schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden; danach werden sie nicht mehr bearbeitet.
- Bei Rücksendungen ohne Mitwirkung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen, und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
- Der Käufer schützt den Verkäufer vor Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden, die diese Dritten infolge der Verwendung der vom Käufer beim Verkäufer gekauften Produkte oder der vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen oder Arbeiten im weitesten Sinne des Wortes oder aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, seines Personals oder anderer Personen, die von ihm in die Verwendung des Produkts im weitesten Sinne des Wortes einbezogen wurden, erleiden.
- Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers trägt der Käufer den Verlust oder die Beschädigung der vom Käufer beim Verkäufer gekauften Produkte bei deren tatsächlicher Lieferung.
- Hält der Verkäufer es für erforderlich, dass ein Dritter die innerhalb der gesetzten Frist eingereichten Reklamationen untersucht, erklärt sich der Käufer im Voraus damit einverstanden.
- Im Falle einer berechtigten Reklamation ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, die fehlenden Produkte zu liefern, die gelieferten Produkte zu ersetzen oder die Produkte zurückzunehmen und dem Käufer den entsprechenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben. Der Verkäufer ist in keinem Fall zum Ersatz anderer Kosten, Zinsen und/oder Schäden verpflichtet.
- Die in den vorangehenden Absätzen dieses Artikels und/oder in den anderen Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Bestimmungen entbinden den Käufer nicht von seiner sonstigen Haftung nach dem Gesetz.
Artikel 17 VERZUG
- Der Käufer gerät durch die bloße Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 14 und in der dort näher beschriebenen Weise in Verzug, oder wenn er eine andere Verpflichtung aus dem Vertrag mit dem Verkäufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, unbeschadet der weiteren Rechte des Verkäufers auf Schadensersatz. Bei Zahlung in Raten oder in mehreren Teilen, wie zwischen den Parteien weiter vereinbart, gerät der Käufer allein durch den Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
- Der Verzug des Käufers berechtigt den Verkäufer, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist und ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, den Vertrag durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Käufer einseitig für aufgelöst zu erklären und die (teilweise) unbezahlten Waren zurückzufordern, unbeschadet seines Anspruchs auf Zahlung von Kosten, Schäden und Zinsen.
- Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen in diesem Artikel hat der Verkäufer im Falle der Nichterfüllung das Recht, nach seinem Ermessen die Erfüllung des vom Käufer geschlossenen Vertrags zu verlangen oder ihn aufzulösen, in beiden Fällen unter Erstattung aller Kosten, Schäden und Zinsen.
- Ab dem Zeitpunkt, an dem der in den vorstehenden Absätzen beschriebene Verzug eintritt, schuldet der Käufer dem Verkäufer den geltenden gesetzlichen Zinssatz, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf.
- Wenn der Käufer im Sinne von Artikel 17.1 in Verzug ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer den vollen Betrag der Verwaltungs-, Rechts- (außergerichtlichen und gerichtlichen) und sonstigen Kosten, die bei der Einholung der unbezahlten Rechnung entstanden sind, in Rechnung zu stellen, wobei diese Kosten mindestens 15 % der unbezahlten Rechnung betragen müssen.
Artikel 18 AUSSETZUNG
- Ist dem Verkäufer durch einen zurechenbaren Mangel des Käufers oder durch eine rechtswidrige Handlung des Käufers ein Schaden entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, alle Verpflichtungen aus den betreffenden früheren oder späteren Verträgen, über die keine Streitigkeiten zwischen den Parteien bestehen, ohne Zahlung von Zinsen auszusetzen, bis das zuständige Gericht oder ein Schiedsgericht oder die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen über den Schaden entschieden haben.
Artikel 19 STREITIGKEITEN
- Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst, werden nach niederländischem Recht geschlossen, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von 1980.
- Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen mit einem in der Europäischen Union (außer Dänemark) ansässigen Käufer ergeben, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die betreffenden Bedingungen selbst Anwendung finden, sowie deren Auslegung oder Umsetzung, sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht, werden dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit sich solche Streitigkeiten aus Verträgen mit einem außerhalb der Europäischen Union sowie in Dänemark ansässigen Käufer ergeben, werden sie durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („ICC“) in Paris (Frankreich) entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Utrecht und das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Der Vorsitzende der ICC ernennt nach seinem Ermessen einen (1) oder drei (3) Schiedsrichter, wobei er die Bedeutung des Falles im Verhältnis zu den anfallenden Schiedskosten berücksichtigt.
Artikel 20 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERKÄUFERS
- Jede Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer ist auf die in den Artikeln 15 und 16 beschriebenen Pflichten des Verkäufers beschränkt.
- Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Verwendung der Produkte durch den Käufer oder Dritte ergeben, es sei denn, sie sind auf einen Mangel zurückzuführen, für den der Verkäufer aufgrund der Nichterfüllung der erteilten Garantien haftet.
- Der Verkäufer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Schäden durch Dritte, oder entgangenen Gewinn.
- Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden im Zusammenhang mit den vom Käufer vorgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien oder den dem Verkäufer (oder von Dritten auf Anweisung des Verkäufers) gelieferten Materialien, sei es direkt oder indirekt, oder für einen Anteil am Werk.
- Wenn der Verkäufer trotz der Bestimmungen in diesem Artikel aus irgendeinem Grund haftbar gemacht werden kann, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der dem Nettorechnungswert der Produkte oder Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten entspricht, die den Schaden verursacht haben, wobei der Verkäufer stets für einen Höchstbetrag von 250.000 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) pro Vertrag haftet.
- Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Titel, frei, die im Zusammenhang mit den vom Käufer an diese Dritten gelieferten Produkten entstehen, es sei denn, es ist rechtskräftig festgestellt, dass diese Ansprüche aus Produkthaftung resultieren und der Käufer zudem nachweist, dass ihn in dieser Sache kein Verschulden trifft.
ArArtikel 21 GEHEIMHALTUNG
- Der Käufer ist verpflichtet, über alles, was ihm im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem Verkäufer direkt oder indirekt mündlich, schriftlich und/oder elektronisch über die geschäftlichen Angelegenheiten des Verkäufers im weitesten Sinne des Wortes bekannt geworden ist, einschließlich Informationen über Vorschriften, Modelle und Zeichnungen, absolute Vertraulichkeit zu wahren.
- Bei einem einzigen Verstoß verwirkt der Käufer gegenüber dem Verkäufer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR, unbeschadet der Rechte des Verkäufers auf vollständigen Schadensersatz.
AArtikel 22 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten, die sich für ihn aus einem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag ergeben, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen.
- Werden Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angefertigt, so ist im Falle einer Abweichung der niederländische Text verbindlich.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die Änderungen treten zu dem angekündigten Zeitpunkt in Kraft, es sei denn, es handelt sich um Verträge, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden. Der Verkäufer wird dem Käufer die geänderten Bedingungen rechtzeitig zusenden. Ist kein Zeitpunkt des Inkrafttretens angegeben, so treten die Änderungen für den Käufer in Kraft, sobald er von der Änderung unterrichtet wurde oder davon Kenntnis erlangt hat, es sei denn, es handelt sich um vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zitiert werden als: „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sola B.V. und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sola Airline Cutlery B.V.“.
September 2011